Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Frühjahr 2011
1. RESERVATIONEN Getätigte Reservationen von Hotelzimmern sowie Seminar- und Banketträumlichkeiten sind verbindlich. Durch den Kunden freigegebene Kapazitäten werden weiterverkauft. Provisorische Reservationen sind möglich, müssen bei Nachfrage des Hotels jedoch definitiv entschieden werden. Grundsätzlich wird kein spezifischer Saal versprochen. Wünsche werden jedoch gerne entgegengenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt.
2. PREISE Die von uns angegebenen Preise sind verbindlich zu den entsprechenden Zeitperioden. Abweichungen werden schriftlich vereinbart.
3. NUTZUNGSDAUER Die Saalbenützung ist zeitlich festgelegt. Ausserhalb dieser Zeiten kann das Hotel über den Saal verfügen. Hotelzimmer sind bis 10.00 Uhr freizugeben und in der Regel ab 15.00 Uhr bezugsbereit. Bei Nichterscheinen bis 18.00 Uhr behält sich das Hotel vor, das Zimmer anderweitig zu vergeben, sofern keine Garantie geleistet oder eine spätere Ankunft vereinbart wurde.
4. MATERIAL Dem zur Verfügung gestellten Material sowie den Hoteleinrichtungen ist Sorge zu tragen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen stets mit dem Hotel abzustimmen. Eventuelle Schäden können verrechnet werden. Verbrauchsmaterial steht dem Seminarleiter zur Verfügung und ist im Preis inklusive.
5. DRITTLEISTUNGEN Das PARK HOTEL Oberhofen handelt im Namen und für Rechnung des Bestellers, um bei Dritten technische oder sonstige Einrichtungen zu beschaffen oder Leistungen zu buchen. Der Besteller haftet für die Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt das Hotel von Ansprüchen frei.
6. SPEISEN UND GETRÄNKE Speisen und Getränke sind vom PARK HOTEL zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann hierüber vorbehaltlich eine Servicegebühr bzw. Zapfengeld verrechnet werden.
7. ANNULLATIONEN Annullationen haben stets schriftlich durch den Kunden zu erfolgen. Wird ein Anlass (Seminare oder Bankette etc.) trotz definitiver Zusage ganz annulliert, sehen wir uns gezwungen, dies wie folgt zu berechnen und Rechnung zu stellen:
| bis 60 Tage vor Anlassbeginn |
CHF 200.00 |
Administrationsaufwand |
| 59 - 31 Tage vor Anlassbeginn |
20% |
der bestätigten Leistungen |
| 30 - 16 Tage vor Anlassbeginn |
50% |
der bestätigten Leistungen |
| 15 - 08 Tage vor Anlassbeginn |
75% |
der bestätigten Leistungen |
| 07- 0 Tage vor Anlassbeginn |
100% |
der bestätigten Leistungen |
8 . VERSICHERUNG Das PARK HOTEL lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab.
9. VERRECHNUNG Die 48 Stunden vorher gemeldete Personenzahl gilt als Grundlage für die Verrechnung bei den Seminarveranstalltungen. Bei Hochzeiten und Banketten gelten 3 Arbeitstage als Grundlage für die Rechnungsstellung. Zusätzliche Teilnehmer werden zu den vereinbarten Konditionen verrechnet. Für unsere Leistungen stellen wir Ihnen eine Gesamtrechnung in Schweizer Franken und danken für Ihre Zahlung innert 30 Tagen netto. Das Hotel behält sich vor, bei Grossanlässen eine 50% Vorauszahlung zu verlangen.
10. GERICHTSTAND Als ausschliesslich Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Thun.
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